Unternehmergeführt · DATEV & Addison · Deutschlandweit

Digitale Lohnabrechnung & Finanzbuchhaltung für Unternehmen in Deutschland.

Payworx unterstützt KMU mit präziser Lohnabrechnung, digitaler Finanzbuchhaltung und optimierten Prozessen – persönlich betreut, pünktlich, GoBD-konform.

  • Persönliche Betreuung
  • Qualifiziertes Fachpersonal
  • Deutschlandweit
  • Antwort in 24h
  • GoBD-konform
  • Fester Ansprechpartner
489.595+
Lohnabrechnungen
9.791.917+
Buchungen
97+
Jahre Berufserfahrung im Team
Mehr als Abrechnung

Software rechnet ab.
Payworx denkt mit.

Die Routine übernimmt heute die Maschine – Stundenzettel, Stammdaten, Standardfälle. Was bleibt, ist das, worauf es wirklich ankommt: das fachliche Urteil, die vorausschauende Gestaltung und der Blick für den Menschen hinter jeder Zahl. Genau diese Mehrleistung erbringt Payworx – im Lohn, im Baulohn und in der Buchhaltung.

Proaktiv statt reaktiv

Wir warten nicht auf nachgelieferte Zahlen – wir prüfen, gestalten und planen voraus. Beschäftigungsformen, Arbeitszeitmodelle und Entgeltstrukturen werden mitgedacht, bevor sie zum Problem werden.

Persönlich betreut

Hinter jeder Abrechnung steht ein Mensch mit seiner eigenen Lebenslage – und bei Payworx ein fester Ansprechpartner, der Ihre Konstellation kennt. Kein Ticketsystem, kein Weiterverbinden.

Partnerschaft auf Augenhöhe

Wir verstehen uns nicht als Dienstleister, der abarbeitet, sondern als Partner, der Verantwortung übernimmt – für Compliance, Dokumentation und faire Lösungen für Ihre Mitarbeitenden.

Mehrleistung, die schützt

Mindestlöhne, Tarifverträge, Pfändungsfreigrenzen, digitale Entgeltunterlagen ab 2027 – wir sichern ab, was Software allein nicht verantworten kann: Ihr fachliches Urteil im Einzelfall.

Unternehmergeführt – Volle Haftung & Qualität

Teams, die von beteiligten
Unternehmern geführt werden.

Jedes Team wird von einem an Payworx beteiligten Unternehmer geleitet – mit Fokus auf Qualität, Haftung und Ergebnis.

Mitbeteiligte Unternehmer

Jedes Team wird von einem Unternehmer geführt, der selbst an Payworx beteiligt ist – kein Subunternehmer, kein Sachbearbeiter. Verantwortung endet nicht beim Stempelende.

Leistungsprinzip im Vordergrund

Die übertragenen Aufgaben werden zu klar definierten Konditionen bearbeitet – wie bei jedem Auftrag an ein Unternehmen. Nicht vertraglich vereinbarte Zusatzarbeiten werden transparent auf Stundennachweis abgerechnet.

Qualitätsversprechen

Wir stehen mit unserer eigenen wirtschaftlichen Beteiligung hinter der Qualität unserer Arbeit – volle Haftung, kein Verstecken hinter Konzernstrukturen.

Team & Qualifikation

Steuerfachangestellte, Steuerfachwirte, Bilanzbuchhalter, Finanzwirte und Dipl.-Kfm. – konsequenter Fokus auf qualifiziertes Fachpersonal.

Kundenstimmen

Das sagen unsere Kunden

5,0 · 39 Bewertungen

*Kundenbewertungen von den Gründern von Payworx

"Herr Hupfauf rechnet seit mehreren Jahren die Löhne und Gehälter unserer Mitarbeiter ab. Besonders im Bereich der Lohnoptimierungsmaßnahmen konnten wir durch seine Mithilfe erhebliche Einsparungen schaffen."

DS

Dr. med. Annette & Dr. med. Ullrich Shih

Gemeinschaftspraxis

"Wir schätzen die unkomplizierte und zielführende Kommunikation zur Abwicklung unserer Lohnabrechnungen. Im Bereich der Lohnkostenoptimierung konnten wir bereits einige Lohnnebenkosten einsparen."

HG

Heiko Geiger

Autoteile-Reifen Geiger GmbH

"Die Lohnabrechnung läuft seit der Umstellung auf Payworx absolut reibungslos. Komplexe Baulohn-Konstellationen werden zuverlässig und termingerecht abgewickelt – ich würde jederzeit wieder wechseln."

MR

Michael R.

Bauunternehmen, Berlin

"Endlich ein Dienstleister, der wirklich mitdenkt. Unsere Buchhaltung ist seitdem deutlich transparenter, die monatlichen Auswertungen kommen pünktlich und Fragen werden immer schnell beantwortet."

SK

Sandra K.

Einzelhandel, Brandenburg

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Immer informiert – keine Überraschungen

Erhalten Sie aktuelle Informationen zu steuerlichen Neuerungen, Sozialversicherungsänderungen, Tariferhöhungen und Updates im Payworx Helpdesk – direkt in Ihr Postfach.

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Kernleistungen

Lohnabrechnung auslagern

Payworx übernimmt die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung für KMU mit 1–300 Mitarbeitenden – pünktlich, DATEV & Addison, GoBD-konform, deutschlandweit. Inkl. SV-Meldungen, Lohnsteueranmeldungen, Bescheinigungswesen und persönlichem Ansprechpartner.

Lohnabrechnung auslagern →

Baulohnabrechnung

Spezialisierte Baulohnabrechnung mit SOKA-BAU-Meldungen, ULAK, Sofortmeldepflicht (§ 28a Abs. 4 SGB IV), Bautarifvertrag (BRTV Bau) und Mindestlohn Bau – für Bau-, Ausbau- und GaLaBau-Betriebe.

Baulohnabrechnung →

Buchhaltung auslagern

Digitale Finanzbuchhaltung im Rahmen von § 6 Nr. 4 StBerG – laufende Buchführung, monatliche BWA, GoBD-konforme Archivierung, DATEV Unternehmen Online oder Addison, E-Rechnung & Peppol-Vorbereitung.

Buchhaltung auslagern →
Über Payworx

Lohnabrechnung und Finanzbuchhaltung – Leistungen von Payworx

Digitale Lohnabrechnung und Finanzbuchhaltung sind zentrale Aufgaben in jedem Unternehmen. Payworx GmbH & Co. KG ist Ihr spezialisierter Dienstleister für digitale Lohnabrechnung, Gehaltsabrechnung, Lohnbuchhaltung und Finanzbuchhaltung – konzipiert für kleine und mittlere Unternehmen in ganz Deutschland. Unternehmergeführte Teams, qualifiziertes Fachpersonal (Steuerfachangestellte, Steuerfachwirte, Bilanzbuchhalter) und ein persönlicher Ansprechpartner für jeden Mandanten bilden die Grundlagen unserer Arbeit. Wir verstehen die spezifischen Anforderungen der Lohnabrechnung und Buchhaltung und setzen diese zuverlässig um.

Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung sind komplexe Aufgaben, die regelmäßig und pünktlich erledigt werden müssen. Die monatliche Lohnabrechnung erfordert fundiertes Wissen über Tarifverträge, Mindestlohnregelungen, Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer. Payworx übernimmt die gesamte Lohnbuchhaltung – von der Stammdatenverwaltung über Zeiterfassungsprozesse bis zu monatlichen Abrechnungen und Behördenmeldungen. Sonderfälle wie Baulohnabrechnung, Minijob-Abrechnung oder Arbeitnehmerüberlassung gehören zu unserer täglichen Praxis.

Finanzbuchhaltung auslagern bedeutet, die laufende Buchführung in professionelle Hände zu geben. Payworx übernimmt die digitale Belegerfassung, die Kontierung und Verbuchung aller Geschäftsvorfälle sowie die monatliche Erstellung von Betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA). E-Rechnungen und Peppol-Belege werden direkt verarbeitet – ohne separate Umwege. Die Finanzbuchhaltung ist jederzeit transparent abrufbar und bis auf Belegebene nachvollziehbar. GoBD-Konformität und revisionssichere Archivierung sind Standard.

Für die Lohnabrechnung setzen wir auf DATEV Lohn und Gehalt sowie DATEV LODAS. Für die Finanzbuchhaltung nutzen wir DATEV REWE (Rechnungswesen) sowie Addison Rechnungswesen von Wolters Kluwer – in Deutschland weit verbreitete Softwarelösungen. Alle Daten im Rahmen von Mandatsbeziehungen werden ausschließlich auf deutschen Servern verarbeitet – GoBD-konform, DSGVO-sicher, revisionsfest archiviert.

Leistungsumfang bei Payworx: Monatliche Entgeltabrechnung für alle Beschäftigungsformen, SV-Meldungen und Lohnsteueranmeldungen, Bescheinigungswesen (Jahresmeldungen, Arbeitgeberbescheinigungen), Beratung bei lohnrelevanten Fragen, strukturierte digitale Prozesse ohne Schnittstellenbrüche, sowie die laufende Finanzbuchhaltung im Rahmen von § 6 Nr. 4 StBerG. Darüber hinaus bereiten wir Unternehmen proaktiv auf die E-Rechnung vor (Empfang seit 1. Januar 2025 Pflicht, Versand mit Übergangsfristen bis Ende 2026 bzw. Ende 2027) sowie auf die elektronische Führung der Entgeltunterlagen ab 1. Januar 2027. Baulohnabrechnung mit SOKA-BAU- und ULAK-Meldungen rundet unser Portfolio ab.

Bundesweite Betreuung – persönlich und zuverlässig: Payworx betreut Unternehmen bundesweit – von Berlin über München, Hamburg, Köln, Frankfurt, Stuttgart bis hin zu mittelständischen Betrieben in der Fläche. Die Zusammenarbeit erfolgt vollständig digital: Belege werden über sichere Portale übermittelt, Auswertungen monatlich bereitgestellt, Fristen zuverlässig eingehalten. Jeder Mandant erhält einen festen Ansprechpartner, der seine spezifische Situation kennt – nicht erst nach dreifachem Weiterverbinden erreichbar.

  • Lohnabrechnung auslagern – monatlich, pünktlich, nach aktuellem Lohnsteuer- und SV-Recht, für alle Branchen
  • Finanzbuchhaltung auslagern – GoBD-konform, monatliche BWA, Offene-Posten-Verwaltung
  • Baulohnabrechnung – SOKA-BAU, ULAK, Bautarifvertrag, Mindestlohn Bau
  • E-Rechnung & Peppol – XRechnung, ZUGFeRD, vollständig integriert ab 2027
  • Digitale Personalakte – elektronische Entgeltunterlagen nach § 28f SGB IV und § 8 BVV ab 01.01.2027
  • DATEV Lohn und Gehalt, DATEV LODAS & DATEV REWE – etablierte Plattformen für Lohn und Buchhaltung
  • Addison Rechnungswesen – Finanzbuchhaltung mit Wolters Kluwer
  • Hosting in Deutschland – alle im Rahmen von Mandatsbeziehungen verarbeiteten Daten ausschließlich auf deutschen Servern
  • Persönlicher Ansprechpartner – unternehmergeführte Teams, qualifiziertes Fachpersonal

Auf einen Blick

Lohnabrechnung auslagern – was wir übernehmen

Lohnabrechnung selbst machen oder auslagern – was lohnt sich für KMU?

Für kleine und mittlere Unternehmen lohnt sich die Auslagerung meist, wenn intern weder Fachwissen noch Software und Vertretung dauerhaft vorgehalten werden können. Ein externes Lohnbüro übernimmt Abrechnung, Meldungen an Krankenkassen und Finanzamt sowie das Bescheinigungswesen. Entscheidend sind Mitarbeiterzahl, Beschäftigungsarten und der interne Zeitaufwand.

Stand: · Fachlich geprüft von Dipl.-Kfm. Thomas Sandmann und Sven Hupfauf (Steuerfachangestellter, gepr. Bilanzbuchhalter IHK) – mit langjähriger Berufserfahrung in Lohn und Finanzbuchhaltung

Minijob, Midijob und Auszubildende

Wie werden Minijobber und Midijobber korrekt abgerechnet?

Minijobs bis zur Geringfügigkeitsgrenze werden bei der Minijob-Zentrale gemeldet; der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben. Im Übergangsbereich (Midijob) oberhalb dieser Grenze ist der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung reduziert und steigt gleitend an. Beide Varianten erfordern eine laufende Prüfung der Verdienstgrenzen, auch bei schwankenden Monatsverdiensten.

Stand: · Fachlich geprüft von Dipl.-Kfm. Thomas Sandmann und Sven Hupfauf (Steuerfachangestellter, gepr. Bilanzbuchhalter IHK) – mit langjähriger Berufserfahrung in Lohn und Finanzbuchhaltung

Baulohnabrechnung

Was ist bei der Baulohnabrechnung zusätzlich zu beachten?

Betriebe des Baugewerbes melden monatlich an die SOKA-BAU (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse, ULAK) und beachten den Branchenmindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Hinzu kommen Saison-Kurzarbeitergeld, Winterbeschäftigungs-Umlage und der Lohnnachweis an die BG BAU. Fehler führen häufig zu Nachforderungen bei Prüfungen.

Stand: · Fachlich geprüft von Dipl.-Kfm. Thomas Sandmann und Sven Hupfauf (Steuerfachangestellter, gepr. Bilanzbuchhalter IHK) – mit langjähriger Berufserfahrung in Lohn und Finanzbuchhaltung

Buchhaltung auslagern und digitale Finanzbuchhaltung

Was darf ein externes Lohnbüro nach § 6 Nr. 4 StBerG übernehmen?

Nach § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG) dürfen entsprechend qualifizierte Personen laufende Geschäftsvorfälle buchen, die laufende Lohnabrechnung durchführen und Lohnsteueranmeldungen fertigen. Steuerberatung, Steuererklärungen und der Jahresabschluss bleiben dem Steuerberater vorbehalten. Payworx arbeitet deshalb eng mit Ihrem Steuerberater zusammen.

Stand: · Fachlich geprüft von Dipl.-Kfm. Thomas Sandmann und Sven Hupfauf (Steuerfachangestellter, gepr. Bilanzbuchhalter IHK) – mit langjähriger Berufserfahrung in Lohn und Finanzbuchhaltung

E-Rechnung, Peppol und elektronische Entgeltunterlagen

Welche Entgeltunterlagen müssen ab 2027 elektronisch geführt werden?

Ab dem 1. Januar 2027 müssen Arbeitgeber die Entgeltunterlagen nach § 28f SGB IV in Verbindung mit § 8 Beitragsverfahrensverordnung (BVV) elektronisch führen; die Befreiungsmöglichkeit endet am 31. Dezember 2026. E-Rechnungen im inländischen B2B-Bereich müssen bereits seit 1. Januar 2025 empfangen werden können, für den Versand gelten Übergangsfristen bis Ende 2026 bzw. 2027.

Stand: · Fachlich geprüft von Dipl.-Kfm. Thomas Sandmann und Sven Hupfauf (Steuerfachangestellter, gepr. Bilanzbuchhalter IHK) – mit langjähriger Berufserfahrung in Lohn und Finanzbuchhaltung

Berlin und bundesweit

Betreut Payworx nur Unternehmen in Berlin?

Nein. Payworx hat seinen Sitz in Berlin-Hellersdorf und betreut Unternehmen bundesweit, etwa in Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart, Düsseldorf und Leipzig. Die Zusammenarbeit läuft vollständig digital über sichere Portale; jeder Mandant hat einen festen Ansprechpartner. Termine vor Ort sind in Berlin möglich.

Stand: · Fachlich geprüft von Dipl.-Kfm. Thomas Sandmann und Sven Hupfauf (Steuerfachangestellter, gepr. Bilanzbuchhalter IHK) – mit langjähriger Berufserfahrung in Lohn und Finanzbuchhaltung

Häufige Fragen zu Lohnabrechnung und Buchhaltung

Der Preis hängt vor allem von der Zahl der Abrechnungen, dem Beschäftigungsmix und dem Leistungsumfang ab. Minijobs, Gehälter und einfache Stundenlöhne sind weniger aufwendig als Abrechnungen mit Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Baulohn mit SOKA-BAU-Meldungen oder betrieblicher Altersversorgung. Hinzu kommen gegebenenfalls einmalige Einrichtungskosten bei der Übernahme laufender Lohnkonten. Payworx erstellt auf Basis Ihrer Angaben ein individuelles Angebot; die aktuellen Richtwerte finden Sie auf der Seite Leistungen & Preise.

Nach einem Erstgespräch und der Beauftragung übernehmen wir die Stammdaten aller Beschäftigten, die bisherigen Lohnkonten des laufenden Jahres und die betrieblichen Daten wie Betriebsnummer und Unfallversicherung. Bei DATEV- oder Addison-Daten ist häufig eine direkte Übernahme möglich. Der Wechsel erfolgt in der Regel zum Monatsanfang und dauert je nach Umfang etwa vier bis acht Wochen. Die laufende Abrechnung wird dabei nicht unterbrochen; die erste Abrechnung stimmen wir vor Freigabe mit Ihnen ab.

Wir benötigen Betriebsnummer, Steuernummer und Mitgliedsnummer der Berufsgenossenschaft, außerdem für jeden Beschäftigten Steuer-Identifikationsnummer, Sozialversicherungsnummer, Krankenkasse, Bankverbindung und Arbeitsvertrag. Bei einem Wechsel im laufenden Jahr kommen die Lohnjournale und Lohnkonten seit Januar hinzu. Eine vollständige Checkliste finden Sie in unserem Ratgeber unter „Unterlagen für den Wechsel zum externen Lohnbüro“.

Ja. Payworx rechnet alle Beschäftigungsarten ab: Vollzeit, Teilzeit, Minijobs, Beschäftigte im Übergangsbereich (Midijob), kurzfristig Beschäftigte, Werkstudierende und Auszubildende. Wir prüfen laufend Verdienstgrenzen, melden an die Minijob-Zentrale bzw. die zuständige Krankenkasse und berücksichtigen Besonderheiten wie die Geringverdienergrenze bei Auszubildenden. Die aktuellen Grenzen veröffentlicht die Minijob-Zentrale.

Ein Lohnbüro wie Payworx übernimmt nach § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz die laufende Lohnabrechnung, Lohnsteueranmeldungen und das Buchen laufender Geschäftsvorfälle. Steuerberatung, Steuererklärungen, Jahresabschluss und die Vertretung gegenüber dem Finanzamt sind dagegen Steuerberatern vorbehalten. In der Praxis arbeiten beide zusammen: Wir liefern die Lohn- und Buchhaltungsdaten, Ihr Steuerberater erstellt darauf aufbauend Abschluss und Erklärungen.

Ja. Für die Lohnabrechnung nutzen wir DATEV Lohn und Gehalt, DATEV LODAS sowie Addison, für die Finanzbuchhaltung DATEV Rechnungswesen und Addison. Ihr Steuerberater erhält die Daten auf Wunsch direkt über die bestehenden Schnittstellen, ohne Medienbruch. Abstimmungen zu Buchungsfragen oder zum Jahresabschluss erfolgen unmittelbar zwischen Payworx und Ihrer Kanzlei.

Ab dem 1. Januar 2027 müssen Arbeitgeber die Entgeltunterlagen nach § 28f SGB IV in Verbindung mit § 8 Beitragsverfahrensverordnung elektronisch führen. Die bisherige Möglichkeit, sich davon befreien zu lassen, endet am 31. Dezember 2026. Eine allgemeine Pflicht zur vollständig digitalen Personalakte besteht nicht; sie ist aber der praktikabelste Weg, die Pflicht zu erfüllen. Welche Unterlagen dazugehören, beschreibt das Lexikon der Deutschen Rentenversicherung.

Den Empfang von E-Rechnungen im inländischen B2B-Bereich müssen alle Unternehmen bereits seit 1. Januar 2025 sicherstellen. Für den Versand gelten Übergangsfristen: Bis Ende 2026 dürfen grundsätzlich noch Papier- und andere elektronische Rechnungen ausgestellt werden, für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro gilt dies bis Ende 2027. Zulässige Formate sind insbesondere XRechnung und ZUGFeRD. Details regelt das BMF-Schreiben zur E-Rechnung.

Ja. Payworx sitzt in Berlin-Hellersdorf und betreut Unternehmen in ganz Deutschland, darunter Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart, Düsseldorf und Leipzig. Die Zusammenarbeit läuft digital über sichere Portale, Videotermine und Telefon. Regionale Besonderheiten wie abweichende Feiertage, die Kirchensteuer in Bayern und Baden-Württemberg oder Landestarifverträge berücksichtigen wir in der Abrechnung.

Lohn- und Buchhaltungsdaten verarbeiten wir in DATEV und Addison ausschließlich in Rechenzentren in Deutschland. Mit jedem Mandanten schließen wir einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Zugriffe sind rollenbasiert beschränkt, die Übertragung erfolgt verschlüsselt. Für die Website und den Helpdesk gelten gesonderte Hinweise in unserer Datenschutzerklärung. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Ja. Wir rechnen Betriebe des Bauhaupt- und Baunebengewerbes nach den Bautarifverträgen ab, inklusive monatlicher Meldungen an die SOKA-BAU, Branchenmindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Saison-Kurzarbeitergeld und Lohnnachweis an die BG BAU. Bei Bedarf übernehmen wir auch die Erstattungsanträge für Urlaubsvergütung und Ausbildungskosten.

Nein. Den Jahresabschluss und die betrieblichen Steuererklärungen erstellt Ihr Steuerberater. Payworx übernimmt nach § 6 Nr. 4 StBerG die laufende Finanzbuchhaltung, die monatliche Auswertung und die Vorbereitung der Daten für den Abschluss. So erhält Ihre Kanzlei eine vollständige, abgestimmte Buchhaltung als Grundlage.

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